Buchhaltung – „What else?!”
Als Unternehmerin beziehungsweise als Unternehmer haben Sie die Pflicht, ihre Geschäftsvorfälle aufzuzeichnen. Das heißt, Sie sind dazu verpflichtet, eine Buchhaltung zu führen. Abhängig von den Rahmenbedingungen machen Sie entweder eine einfache oder eine doppelte Buchhaltung. Womöglich müssen Sie Ihre Buchhaltung aufgrund der Größe Ihres Unternehmens auch auf mehrere Abteilungen verteilen.
Wie auch immer die auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Anforderungen aussehen mögen, wichtig ist, dass nicht Sie neben all ihren übrigen Verpflichtungen der Buchhaltung nachgehen müssen, sondern dass es uns dafür gibt.
Wir nehmen Ihnen diese aufwendige, aber für Ihr Unternehmen wichtige Arbeit gerne ab.
Dabei unterstützen wir Sie:
- Laufende Buchhaltung
- Umsatzsteuervoranmeldung
- Monats- und Quartalsabschlüsse
- Erstellung von Saldenlisten
- Erstellung von kurzfristigen Erfolgsrechnungen
- Führen von OP-Listen
- Mahnwesen
- Zahlungsverkehr und Vorschlagslisten
- Führung des Kassabuches und/oder Wareneingangsbuches
- Vorjahresvergleiche und Unternehmensentwicklung
- Führen des Anlagenverzeichnisses
- Abhol- und Zustellservice
- Beratung
